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AGB´s

1. VERTRAGSPARTNER

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, die zwischen Charming Homes und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Charming Homes.

  2. Vertragspartner des Gastes ist grundsätzlich Charming Homes.

2.RESERVIERUNGEN

  1. Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von Charming Homes eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung, kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Charming Homes und dem Gast zustande.

  2. Angebote von Charming Homes in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Charming Homes kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.

  3. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Apartment. Charming Homes behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

3. STORNOFRISTEN

  1. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes vorliegt. Eine garantierte Reservierung kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen, unter Angaben der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen und Charming Homes behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

  2. Einfache Reservierungen, d.h. Reservierungen, für die die Zahlung durch den Gast noch nicht garantiert ist, gelten jeweils bis 13.00 Uhr des Anreisetages. Nach 13.00 Uhr verfällt die Reservierung automatisch und kostenfrei. Charming Homes ist berechtigt, das reservierte Apartment anderweitig zu vermieten.

  3. Für Einfach Reservierungen, die nach 13.00 Uhr des Anreisetages eingehen, hat der Gast eine Stunde Zeit, um die Zahlung gem. §5 zu leisten.

4. ÜBERNACHTUNGSPREISE

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von Charming Homes ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

  2. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Charming Homes vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNG & RECHNUNG

  1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen.

  2. Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

  3. Gültige Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa Card, American Express, GiroPay, SofortÜberweisung und Überweisung.

  4. Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält Charming Homes sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.

  5. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung im regulären Fall immer als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. Sollte der Gast abweichend hiervon eine postalische Zustellung wünschen, kann es zu einer verlängerten Zustellungszeit kommen.

6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER APARTMENTS

  1. Ein reserviertes Apartment steht dem Gast ab 16.00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

  2. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit Charmign Homes im Voraus vereinbart werden. Stimmt Charming Homes einem Late-Check-out zu, ist Charming Homes berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Apartments 10,00 EUR pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 14.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Apartments erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.

  3. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-In) mit Charming Homes im Voraus vereinbart werden. Stimmt Charming Homes einem Early Check-In zu, ist Charming Homes berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Apartments 10,00 EUR pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht nicht.

7. WEITERVERKAUF

  1. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Apartments ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Apartments und/oder Apartmentkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Apartmentpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Charming Homes ist nicht zulässig. Charming Homes ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

  2. Eine Nutzung des Apartments zu einem anderen als dem Beherbergungszweck, insbesondere jegliche gewerbliche Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt.

8. HAFTUNG

  1. Charming Homes haftet unbegrenzt für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Charmign Homes für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Charming Homes beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Charming Homes nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Gast regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Einer Pflichtverletzung von Charming Homes steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Charmign Homes auftreten, wird Charming Homes bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Charming Homes rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

  3. Für eingebrachte Sachen haftet Charming Homes nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Charming Homes Anzeige macht, es sei denn diese verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500,00 in das Apartment einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Charming Homes.

  4. Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens Charming Homes besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet Charming Homes nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Charming Homes haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

  5. Alle Ansprüche gegen Charming Homes verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres, ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Charming Homes sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht i.S.d. Ziffer 8a.

  6. Für Fundsachen wird von Charming Homes keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von Charming Homes. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Entgelt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.

9. SICHERHEITSLEISTUNG

  1. Zur Sicherung aller Ansprüche von Charming Homes gegen den Gast aus dem Beherbergungsvertrag leistet der Gast vor Überlassung des Apartments:

  2. im Falle einer vereinbarten Dauermiete, ab 1 Monat eine Sicherheit in Höhe von einem Monatsbeitrag,

  3. Charming Homes ist verpflichtet, innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Beherbergungsvertrags über die Kaution abzurechnen.

10. KUNDENDATEN

  1. Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt Charming Homes verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist Charming Homes berechtigt folgendes gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste ein Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste der Reisepass) und gültige Kreditkartendaten bei Check-In digital einzufordern.

  2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist Charming Homes berechtigt, die Buchung zu stornieren.

  3. Charming Homes setzt zur Vermeidung schadhafter Buchungen Software Lösungen ein, die anhand der eingeforderten Daten (E-Mail- Adresse, Wohnanschrift, Telefonnummer, Kreditkarte etc.) einen sogenannten „Fraud-Prevention-Score“ für jeden Gast ermitteln und schadhafte Buchungen erkennen. Sollte die Software eine solche Buchung erkennen, behält Charming Homes sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren.

11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS

  1.  Charming Homes ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) höhere Gewalt oder andere von Charming Homes nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (b) Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (c) Charming Homes begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder das Ansehen von Charming Homes und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Charming Homes zuzurechnen ist; (d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder (e) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7).

  2. Charming Homes hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

  3. Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

12. NICHT RAUCHEN IM APARTMENT

  1. Charming Homes Apartments sind Nichtraucherapartments. Es ist daher untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den Gäste Apartments zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Charming Homes das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments, einen Betrag in Höhe von EUR 200,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Charming Homes einen höheren Schaden nachweist.

  2. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feueralarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von EUR 150,00 .

13. KEINE PARTYS IM APARTMENT

  1. Das Abhalten von Partys ist in den Charming Homes Apartments nicht gestattet.

  2. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Charming Homes das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments, einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Charming Homes einen höheren Schaden nachweist.

14. BESCHÄDIGUNG ODER DIEBSTAHL

  1. Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinaus gehen, oder zu Diebstahl, so hat Charming Homes das Recht, dem Gast den Schaden, als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Apartments, in Rechnung zu stellen.

15. HAUSTIERE

  1. Das Mitbringen eines Haustieres ist nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

16. INSTANDHALTUNG

  1. Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Apartment, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.

  2. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug des Apartments die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.

  3. Der Gast haftet für alle Schäden an dem überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an dem überlassenen Apartment entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich HCharming Homes anzuzeigen.

  4. Das Apartment wird von Charming Homes regelmäßig gereinigt. Der Gast wird dem von Charming Homes hierzu beauftragten Dienstleister Zugang zum Apartment gewähren.

17. GRUPPENBUCHUNGEN/KONTINGENTVERTRÄGE/EVENTZEITEN

  1. Bei Gruppenbuchungen von mehr als fünf Apartments und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben.

  2. Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

18. INTERNET

  1. Charming Homes stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden.

  2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt Charming Homes auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

  3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber Charming Homes einzustehen.

  4. Im Übrigen behält sich Charming Homes vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

19. DATENSCHUTZ

  1. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: www.charming-homes.de

20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.

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